Samstag, 25. September 2010

Makleralleinauftrag, Alleinauftrag, Makler-Allein-Auftrag, Dienstvertrag

Ein Kunde kündigte den Makleralleinauftrag (Alleinauftrag), weil sich der Makler seit 5 Monaten nicht mehr gemeldet hatte und schrieb zusätzlich, dass seine Verhandlungsbasis-Preisvorstellung wahrscheinlich zu hoch war. Der Makler bestätigte die Kündigung, ergänzte knapp, dass der Verhandlungspreis des Kunden wesentlich zu hoch war, und bricht den Kontakt mit dem Hinweis, er würde auf den Fall zurückkommen, ab.

Nach knapp 5 Monaten wurde dem Kunden eine simple DIN-A4-Rechnung in Höhe von etwas über 1000 Euro zugestellt, die aber einen komplett falschen Namen enthält – womit bewiesen ist, dass die Post jeden Quatsch zustellt, sofern Straße und Ort stimmen.

Der Kunde reagierte etwas säuerlich, weil der Makler in 11 Monaten dreimal als Vermittler aktiv war – eine Besichtigung, eine telefonische Nachfrage etwas später, eine kurze Bestätigung der Kündigung 5 Monate später, Zusendung einer simplen falsch adressierten Rechnung – und mahnte den Makler, den Namen richtig zu schreiben und zu erläutern, wie er tätig war.

Der Makler entschuldigte sich mit seinem nächsten Schreiben, schrieb jetzt den richtigen Vornamen in die Rechnung, der Nachname war aber immer noch falsch, und Beweise für ein Tätigwerden fehlten trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung immer noch.
Zusätzlich beschwerte sich der Makler und behauptete, dass der Kunde für 11 Monate einen Festpreis festgesetzt hatte, der zusätzlich viel zu hoch war und daher am Markt nicht durchsetzbar war.
Nun war Schluss mit lustig und der Kunde wies den Makler daraufhin, er bekäme überhaupt kein Geld wenn er 1.) weiterhin einen falschen Namen in die Rechnung schreibt 2.) eine Festpreisbindung erfindet und 3.) wenn er keine Tätigkeit als Vermittler nachweisen kann.

Irgendwie ist der Makler daraufhin teilweise zur Erkenntnis genommen, dass er mit seinem Unsinn aufhören muss, schrieb den Namen in der dritten Rechnung richtig und legte Kopien von drei Zeitungsannnoncen und zwei Online-Anzeigen vor.
Teilweise, denn er schrieb, dass er das Geld auch einfordern kann, wenn im Nachnamen lediglich ein Buchstabe fehlt. Ist richtig aber schlampig und kann zu Problemen führen, wenn die Makler-Kosten beim Finanzamt geltend gemacht würden. Spätestens vor Gericht würde der Makler deswegen verurteilt werden, eine korrekt adressierte Rechnung zu erstellen.
Teilweise, denn er schrieb auch, dass sein Honorar auch ohne Nachweis fällig wird. Heftig!
Aber es stimmte, der Passus ohne Nachweis steht tatsächlich im Vertrag, und wer als Kunde glaubt, der Makler meine damit die Kosten der Tätigkeiten, irrt sich gewaltig.
Insofern war es dann wohl Kulanz, dass er Kopien letztendlich noch nachreichte.

Der Kunde bemängelte, dass die letzte Anzeige kurz vor der Kündigung inseriert wurde, das aber in den letzten drei Monaten der Vertragslaufzeit nichts passiert war und der Makler ihn während dieser drei Monate noch nicht einmal angerufen oder geschrieben hat und überwies nur 8/11 des Rechnungspreises unter Vorbehalt, weil ihn die Kopien nicht überzeugten.

Der Makler mahnte, weigerte sich aber noch immer zu erklären, was er eigentlich in diesen letzten drei Monaten gemacht hatte und reichte einen Mahnbescheid ein gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Interessanterweise stand im Mahnbescheid nicht Makler-Allein-Auftrag sondern Dienstvertrag.

Die Klageschrift kam 3 Monate später und enthielt als einziges Beweismittel für ein Tätigwerden eine von dem Makler selbst erstellte Rechnung für das Inserieren in 4 Internetportalen für 11 Monate, das der Beklagte vorher noch nie gesehen hatte und zusätzlich wieder einen komplett falschen Namen enthält. Der Kläger zog erstaunlich schnell innerhalb von zwei Tagen per Fax dieses Beweismittel zurück und als Ersatz faxte er die Rechnung, die der Beklagte auch erhalten hatte (wenn auch erst im dritten Anlauf). Warum eine vom Makler selbst erstellte und zusätzlich simple Rechnung in der die 11 Monate Vertragsdauer und die monatliche Pauschale aufgeführt sind als Beweismittel für ein Tätigwerden gelten sollen, ist rätselhaft und zu Recht weist der Beklagte in seiner Erwiderung hin, dass der Kläger in der Klageschrift nicht den geringsten Beweis für ein Tätigwerden vorgelegt hat.

Der Beklagte weist auch darauf hin, dass die Preisvorstellungen des Maklers bei Zwangsversteigerungen anzusiedeln sind, weil nach Abzug des Grundstückwerts (Quadratmeterpreis vom Bauamt bestätigt), der Garage und der Gartenbepflanzung ein Hauswert übrig bleibt, der zu einem Quadratmeterpreis führt, der weit unter den Daten z.B. eines Immobilienatlas des Bundeslandes zu finden ist. Hier in dem Fall lag der Zwangsversteigerungspreis/Verhandlungspreis des Maklers bei 250 Euro pro Quadratmeter, die Angebotspreise im Stadtgebiet laut Atlas zwischen 800 und 2500 Euro pro Quadratmeter, die Vorstellung des Beklagten bei 480 Euro pro Quadratmeter als Verhandlungsbasis, weil das Häuschen mehrere Jahrzehnte auf dem Buckel hat aber gut erhalten ist sowie Thermopenfenster und eine moderne Gasheizung besitzt.
Der Makler entgegnete, sein ermittelter Immobilienpreis sei korrekt, weil er Diplom-Sachverständiger ist. Punkt.
Das ist eine Argumentationsweise für die man nicht nur im Deutsch-Unterricht ein Ungenügend bekommen würde, und die Sachverständigen von Banken oder Sparkassen, die diesen Atlas erstellt haben, würden das sicher auch nicht witzig finden, dass ihr Atlas total daneben liegt.
Anstatt den Kunden und den Richter mit einer krass fundierten Analyse zu flashen, um zu beweisen, dass der Kunde total überzogene Vorstellungen hat und deswegen niemand Interesse an dem Objekt hatte, haut er so einen lapidaren Satz raus.
Insofern hat sich der Prozess gelohnt, weil der Beklagte jetzt weiß, dass der Makler zusätzlich inkompetent ist.

Das Beste kommt natürlich zum Schluss, als der Makler behauptet, dass das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten nicht dazu geführt hat, dass der Beklagte seine Kaufpreisforderung zumindest überdenkt.
Wow, eine vorsätzliche Falschaussage vor Gericht, denn der Makler hat als Beweismittel sogar die Kündigung des Beklagten eingereicht und in der steht: „Der von mir vorgegebene Verhandlungsbasispreis von ….. war wahrscheinlich zu hoch.“
Vorsätzliche Falschaussagen in einem Zivilprozess haben jedoch keine Auswirkungen, man kann also lügen, dass sich die Balken biegen, ohne Konsequenzen, Geld- oder Zwangshaft-Strafen fürchten zu müssen.

Er schreibt dann noch, dass er wegen mangelnden Interesses am Immobilienmarkt nicht mehr tun konnte, was auch eine unwahre Aussage ist, da laut Immobilienatlas die Preise in dem Gebiet, wo die Immobilie steht, um 10% angestiegen waren. Klar muss diese Preissteigerung nicht für die angebotene Immobilie gelten, aber zumindest ist damit bewiesen, dass der Makler noch nicht einmal den Immobilienmarkt beobachtet, sondern diese Monats-Pauschal-Honorar-Verträge „Geld im Schlaf verdienen“ bedeuten und er seine Erfolglosigkeit (Null Nachfragen) dem Kunden erst nach Vertragsende nur aufgrund von Mahnungen widerwillig und eher kulanzweise wegen der Vertragsklausel „ohne Nachweis“ mitteilt und die Schuld dem Markt gibt, der sich aber in dem Zeitraum sehr positiv entwickelt hat.
Dass er in einer Zeitung und in Internetportalen während des Verlaufs von 11 Monaten inserierte kann man nicht vollständig positiv betrachten, weil er seinen Kunden nur am Anfang ein einziges Mal über das Ergebnis einer seiner Aktivitäten unterrichtete und dann 9 Monate keinen Kontakt mehr haben wollte.
Es gibt meiner Meinung nach wirklich nur einen einzigen Grund, einen Kunden in 11 Monaten nur einmal am Anfang der Vertragslaufzeit anzurufen.

Immerhin reicht der Makler nachdem seine äußerst reduzierten Leistungen vom Beklagten ausführlich erläutert wurden die Kopien seiner Zeitungsannoncen und Online-Inserate von sogar 4 Immobilienportalen (bis dahin kannte der Beklagte nur 2 Portale) nach und gewinnt damit den Prozess. Eigentlich legt man solche Beweise direkt zu Anfang mit der Klageschrift vor, aber ein Makler, der den Namen seines Kunden nicht auf die Reihe kriegt, macht es konsequent auch vor Gericht aufwändiger.

Da der Streitwert unter 300 Euro lag und der Makler ohne Anwalt selber prozessierte betrugen die Gerichtskosten nur 75,00 Euro, was man sehr preiswert nennen kann, denn man hat nun ein Gerichtsurteil bezüglich Makleralleinaufträgen, das in keiner juristischen Datenbank irgendeines Bundeslandes zu finden ist, und anonymisiert veröffentlicht werden kann, um andere Bürger vor solchen Maklern zu schützen.
Bei Streitwerten bis zu 600 Euro wird ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt und Kläger und Beklagter können, wenn sie sich selber vertreten, keine Beweisführungskosten (Porto, Fotokopien, etc.) geltend machen.
Außerdem erhielt man einen erheblichen Mehrwert an Belustigung, da dieser Makler nicht nur seinem Kunden eine falsch adressierte Rechnung ohne Nachweis irgendeiner Tätigkeit als Immobilien-Vermittler sondern sogar einem Richter eine Klageschrift ohne Nachweis irgendeines Tätigwerdens vorlegte, weil er sein einziges Beweismittel – falsch adressierte Rechnung – per Fax zurückzog.
Zusätzlich erfuhr man über seine letzte Erwiderung viel über seine Einstellung gegenüber seinen Kunden, denn er schrieb, er sehe keinen Sinn darin, den Beklagten anzurufen, wenn sich keine Interessenten für die Immobilie bei ihm melden.

Ändert ein verlorener Prozess irgendetwas an der Schufa?
Nein, wenn man alles bezahlt!
Ja, wenn man sich weigert, die vom Gericht festgesetzten Kosten zu zahlen, und später sogar den Gerichtsvollzieher nicht zu bezahlen. Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverweigerung trotz vollstreckbarem Titel wird vom Gerichtsvollzieher ebenso wie eine eidesstattliche Versicherung in die Schufa eingetragen.

Ändert ein verlorener Prozess irgendetwas an dem Schufa-Score?
Man weiß es nicht, deswegen sollte sich jeder vor und nach dem Prozess sämtliche Daten von der Schufa kostenlos zusenden lassen, denn die Schufa (und jedes andere personenbezogene Daten speichernde Unternehmen) ist laut §34 BDSG verpflichtet, einmal pro Jahr auf Anfrage alle gespeicherten Daten kostenlos zuzusenden.

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URTEIL:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger … nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ………. zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß §313 a ZPO)

Der Beklagte schuldet dem Kläger aufgrund des Vertrages vom ………. die Klageforderung. Mit dem vorbezeichneten Makler – Allein – Auftrag haben die Parteien einen Dienstvertrag abgeschlossen, nicht jedoch einen Werksvertrag. Bei letzterem wäre ein bestimmtes Ergebnis geschuldet, bei der ersteren lediglich ein Tätig werden. Der Kläger hat im einzelnen dargelegt, in welchem Umfang er tätig geworden ist. Auch der Beklagte hat ein Tätigwerden als solches, wenn auch nur äußerst reduziert, nicht in Abrede gestellt. Da nun aber bei der Honorarvereinbarung keine einzelnen Tätigkeiten mit bestimmten Beträgen festgelegt wurden, genügt hier das Tätigwerden als solches, um den Honoraranspruch auszulösen.

Die Einwände des Beklagten sind dementsprechend, abgesehen von den substantiierten anderweitigen Angaben des Klägers, rechtlich nicht erheblich. Er könnte vielmehr gegen die Klageforderung allenfalls aufrechnen mit Gegenansprüchen. Das ihm in irgendeiner Weise ein Schaden entstanden ist, hat der Beklagte weder vorgetragen noch hierzu Beweismittel angeboten. Ein solcher Schaden dürfte sich auch schwerlich beziffern lassen, falls er tatsächlich entstanden wäre. Alternativ hätte der Beklagte allenfalls aus einem nicht Tätigwerden des Klägers ein vorzeitiges Kündigungsrecht ableiten können. Aber ein solches hat er nicht ausgeübt.

Daher ist die Klage begründet

Die Nebenentscheidungen folgen aus §§ 286, 288 BGB, 91, 708 Nummer 11 ZPO

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5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz kann man mit dem http://basiszinssatz.de/zinsrechner/ nachrechnen und beträgt zurzeit nur 5,12 Prozent.
Kann man problemlos selber mit dem Taschenrechner ermitteln, wenn ein Jahr 365 Tage hat.
Z.B. vom 28.09.2010 bis zur Zustellung einer Zahlungsaufforderung z.B. 03.10.2010 also 6 Tage. Zahlungsbetrag * (5,12/100) * (6/365) (= 0,06312 Euro bei 75,00 Euro Gerichtskosten = 6 Cent) wobei diese 75,06 Euro an den Kläger und nicht an das Gericht zu überweisen sind, weil der Kläger diese 75,00 Euro zuvor an die Gerichtskasse überweisen musste, damit der Prozess durchgeführt wird.
Wenn man mit einem Bank-Automaten überweist, ist das „bis“-Datum der Tag an dem man die „Auftrag ausführen“-Taste drückt. Schickt man jedoch seinen Überweisungsschein per Post an seine Bank, sollte man sicherheitshalber 5 Tage dazu addieren.
Der Basiszinssatz betrug vor vier Jahren fast 4 Prozent, so dass man damals fast 9 Prozent hätte berechnen müssen. Wegen der Bankenkrise ist dieser Zinssatz im Jahr 2010 auf ein lächerliches Nichts von 0,12 zusammengeschrumpft. Wer kein Internet hat und diesen Zinssatz weder über den Bundesanzeiger noch über die obige Internet-Adresse ermitteln kann, muss das Gericht anrufen.

Dem Urteil ist allgemein und damit weit reichend gehalten. Ein Makler bzw. Vermittler muss wegen des Dienstvertrags bzw. Dienstleistungsvertrags nicht einmal in einem Immobilienportal oder in einer Zeitung inserieren, sondern es würde schon reichen, wenn er eine Immobilie auf seiner privaten Homepage anbieten würde.

Nicht empfehlenswerte Immobilien/Fotomodel/Schauspiel/Partner/…-Makler arbeiten so nicht nur in Deutschland sondern weltweit und sind in zumindest Deutschland durch den Alleinauftrag bzw. Dienstvertrag juristisch unangreifbar, weil sie vermittelnd tätig werden, wobei es egal ist, ob sie Erfolg oder Null Nachfragen haben. Es reicht, wenn sie ein Foto machen und dieses auf ihrer Homepage veröffentlichen.
Beispiel: Fritzi Marth in der VOX Doku „Auf und davon“ bewirbt sich als Schauspielerin in Los Angeles bei so einem Vermittler. Der lässt sie kurz einen Text sprechen, schießt auf dem Bürgersteig ein Bild von ihr, schiebt ihr einen simplen DIN-A4-Vertrag unter, der sie xx Dollar pro Monat kostet. Angebote hat sie keine bekommen.

Eine Beweisführung des Maklers wäre aber sehr schwierig bis unmöglich, wenn ein Immobilienbesitzer und danach der Rechtsanwalt des Immobilienbesitzers von Anfang an einfach alles bestreiten inklusive dass die Immobilie auf der Homepage des Maklers angeboten wurde.
Im Zeitalter digitaler Manipulationsmöglichkeiten kann man als Beklagter Fotokopien von Zeitungsannoncen bestreiten und darauf bestehen, dass für jede Geld-Überweisung an die Zeitung oder Portal Datum und Betrag genannt werden, da nur mit Hilfe dieser Daten überprüft werden kann, ob wirklich Geld an diese Unternehmen geflossen ist.

Es ist daher davon auszugehen, dass ein Immobilien-Makler im Rahmen eines Alleinauftrags zumindest einmalig nachweisbar (Zeitung, Immobilien-Portal) vermittelnd aktiv wird, weil ein Besuchen einer Immobilie und das Aufnehmen von Fotos nicht als Tätigwerden gesehen werden kann, um einen Honoraranspruch auszulösen, da ein Makler nun mal nicht als Fotograf sondern als Vermittler engagiert wird.

Grundsätzlich rate ich ab, Makler zu beauftragen. Es gibt nur ganz wenige Gründe z.B. Bequemlichkeit, Anonymität für VIPs und Superreiche, Auslandsaufenthalt, zu weit entfernt gelegene geerbte Immobilie … die dafür sprechen.
Bei einfachen Objekten verkauft man eine gut gelegene Immobilie selber problemlos, wenn man mit den Preisvorstellungen von Maklern startet und zusätzlich die 5 bis 6 Prozent Courtage spart.
Besorgt euch einfach einen Immobilienatlas, guckt euch ähnliche Angebote in Immobilienportalen oder an den Schaufenstern von Maklerbüros, Banken oder Sparkassen an und schreibt einfach Verhandlungsbasis hinter eure Preisvorstellung und passt den Preis an, wenn sich keiner meldet.

Bei Makleraufträgen ist ein Makler zu gar nichts verpflichtet, bei Makleralleinaufträgen muss er nur ein Tätigwerden nachweisen selbst wenn er ### Euro pro Monat (+ MwSt) Honorar kassiert, denn Makleraufträge sind Dienstverträge, die weder ergebnis- noch erfolgsorientiert sein müssen. Umgekehrt hat ein Makler Anspruch auf Bezahlung, wenn man während der Vertragslaufzeit selber einen Interessenten findet und unter Umgehung des Maklers direkt verkauft.

Beschwerden über faule, schlampige, kontaktscheue, erfolglose, ergebnislose, desinteressierte, teilnahmslose, regungslose, untätige Makler oder Vermittler sind sinnlos.
Das ein Makler in 11 Monaten nicht einmal neue Kunden gewinnt oder nicht einmal einen Kunden hat oder findet, der zumindest ein Schnäppchenpreis bezahlen würde, ist unwichtig.
Laut Urteil sind solche Einwände rechtlich nicht erheblich, egal wie viele und wie krass sie sind.

Wenn ihr also in eurer Stadt oder Kommune keinen Makler findet, der noch auf guter alter Courtage-Basis also erfolgsorientiert arbeiten will, sondern Makler 1.) entweder eine Monatspauschale ohne Nachweis mit dreimonatiger Kündigungsfrist oder 2.) einmalig ein Wertgutachten zwischen 500 und 1000 Euro erstellen wollen, um tätig zu werden, lasst die Finger davon. Falls ihr es doch ausprobieren wollt, dann besteht auf einer einmonatigen Kündigungsfrist und genauen Beschreibung seines Tätigwerdens, und wenn ihr keinen Makler findet, der damit einverstanden ist - was sehr wahrscheinlich ist - solltet ihr auf den Maklertyp 2.) ausweichen. Ihr habt dann zwar immer noch kein Baugutachten sondern ein Wertgutachten, aber das ist besser als 1000 Euro für fast gar nichts zu bezahlen.

Ein weiterer Grund, der gegen Makler spricht, dass diese nach Vertragsabschluss alle Daten der Grundbücher kopieren, und wenn noch Grundschulden zu sehen sind, kann ein Makler auf die dumme Idee kommen, ihr müsstet verkaufen, um dann einen sehr niedrigen Preis zu kalkulieren, den man als Erlös bei einer Zwangsversteigerung erwarten kann.
Außerdem muss ein Makler nicht im Interesse des Kunden handeln, sondern kann auch problemlos im Interesse eines potentiellen Käufers handeln, und dann darauf hinwirken, dass der Verkäufer seinen Preis unter die Vorstellung des Käufers schraubt.
Ob der Makler in diesem Fall eine bestimmte Preisdifferenz bar auf die Hand kriegt? Man weiß es nicht.
Ob irgendwann eine Notar-CD auftaucht? Man weiß es nicht.
Weil in Deutschland die Meinungsfreiheit in der Verfassung verankert ist, dürfte der Kunde nicht nur den Namen des Maklers erwähnen sondern auch alles sagen, schreiben, publizieren, bloggen, posten, was seine persönliche Meinung über diesen Makler ist, es muss nur wahr, begründet und nicht beleidigend sein.
Denn wenn es wahr ist, kann ein Makler keine Geschäftsschädigung gegen den Kunden geltend machen, weil die Geschäftsschädigung wegen seines Fehlverhaltens von ihm selber ausgeht.
Hätte der Makler nur eine einzige beweisbare Aktivität in 11 Monaten entfaltet, hätte er vor Gericht auch Recht bekommen, wäre aber dann hier mit seinem Namen veröffentlicht worden.

Dieser Fall ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass Dienstverträge nach deutschem Recht praktisch unangreifbar sind, und jetzt ratet mal was für Verträge Thilo Sarazzin und die anderen Vorstände der Bundesbank haben. Insofern war es sehr lustig, dass der Bundesbankvorstand den Bundespräsidenten zur Entlassung von Sarazzin aufgefordert hat, denn es wäre schlichtweg unmöglich gewesen, da Thilo nur von seinem Recht der freien Meinungsäußerung in Buchform Gebrauch gemacht hat. Wie der Bundesvorstand dann vor Gericht einen Schaden beweisen soll, nämlich eine Beschädigung des Ansehens der Bundesbank wegen drei fragwürdigen Thesen, dürfte selbst hervorragende Rechtsanwälte vor unlösbare Probleme stellen.

Falls ihr solche Makler wie den hier beschriebenen trefft, der von euch eine monatliche Pauschale ohne genaue Tätigkeitsbeschreibung und ohne Nachweis vorlegt, lacht ihm laut ins Gesicht und verlasst sofort dessen Büro.
Falls ihr trotzdem einen Dienstvertrag unterschreiben wollt, lest euch genau durch, was euch angeboten wird. In z.B. einem PKV-Vertrag (Private Krankenversicherungs-Verträgen), der euch von einem Versicherungsmakler empfohlen wird, kann sich die Überraschungsbombe in dem Wortlaut „kein offener Heilmittelkatalog“ verstecken d.h. es wird euch an Hilfsmitteln nur das bezahlt, was ihr vorher individuell ausgehandelt habt, falls ihr mal krank werden solltet. Das ist natürlich grotesk, da ja niemand weiß, welche Krankheit einen erwischen könnte.
Falls ihr dann diesen Makler verklagen wollt, dass er euch so einen Unsinn angedreht hat, werdet ihr natürlich wegen seines Dienstleistungsvertrags nicht gewinnen.

Es gibt so manches Giftpapier über PKV oder Dokumentationen und Berichte über z.B. Rentner, die die Hälfte ihrer Einnahmen an die PKV überweisen müssen, aber das ist ein anderes Thema.



Meine Erfahrung mit Wikipedia
Ich hatte im WP-Artikel Makler-Alleinauftrag den Weiterleitungs-Link durch meinen Text ersetzt. Mein Artikel war formal nicht ganz in Ordnung, z.B. fehlte der interne Link zum Dienstvertrag, das Gerichtsurteil hätte schöner dargestellt werden können, trotzdem wurde kein LA (Löschantrag) gestellt. Stattdessen wurde er mit dem Hinweis versehen, er müsse verbessert werden, was jedoch kein Wikipedianer machen wollte. Diesen Verbesserungswunsch habe ich als Neuling nicht verstanden, weil mein Artikel fast genau so aussah wie der Artikel Alleinauftrag nur dass meiner zusätzlich ein rechtskräftiges Gerichtsurteil enthält. Weiterhin ist der Alleinauftrag in keinem Gesetzestext zu finden, ist also eine Gesetzeslücke, und ich wusste beim besten Willen nicht, wie ich eine Gesetzeslücke mit Literaturverweisen belegen soll.

Mein Artikel wurde nach Ablauf einer Frist zwecks Verbesserung nach QS:Recht (Qualitätssicherung:Recht) verschoben, dort nicht verbessert sondern kurz darauf gelöscht, so dass ich ihn nicht fand. Ich stellte daraufhin einen Löschantrag (LA) für den Artikel Alleinauftrag, weil er das NPOV-Gesetz (Neutral Point of View) verletzte. Begründung: Der Vorteil für den Makler wird beschrieben, die Nachteile für den Auftraggeber jedoch nicht erwähnt.
Mein Antrag wurde abgewiesen, ein Administrator teilte mir danach auf meiner Diskussionsseite mit, dass mein Artikel Makler-Alleinauftrag nicht gelöscht sondern nur verschoben wurde und ich mein Wissen inklusive Urteil in den Artikel Alleinauftrag einfließen lassen kann. Es gab also kein Verbot das Gerichtsurteil im Volltext zu posten.

Dies tat ich, das Gerichtsurteil und meine Erläuterung des Urteils wurden jedoch immer wieder gelöscht, obwohl ich meinen Text immer wieder umänderte, um die Wünsche eines Nicht-Administrators zu erfüllen. Das letzte Löschen wurde schließlich in der Diskussions-Registerkarte von dem Nicht-Administrator damit begründet: „Hier hat es als erstinstanzliches Urteil nichts zu suchen, erst recht nicht ohne Angabe des Aktenzeichens.“.
Ziemlich starker Tobak, weil sehr viele Urteile wegen Zeitmangels von Richtern in den Rechtsprechungsdatenbanken der Bundesländer überhaupt nicht veröffentlicht werden. Dass die meisten Fälle wegen der 600-Euro- (beschleunigtes Verfahren, kein Einspruch möglich, Urteil endgültig) bzw. #.###-Euro-Grenze bei der Erstinstanz verhandelt werden, ignoriert der eifrige Nicht-Administrator. Hier wären wir bei einem weiteren Kritikpunkt, der während 26C3 vorgetragen wurde, dass WP nichts von Anonymität hält.

Eine von mir vorgeschlagene Alternative, dass der Nicht-Administrator selber einen Link zu einem Urteil über die Angemessenheit der Tätigkeitspflicht eines Maklers im Rahmen eines Alleinauftrags setzt, wurde von ihm auch ignoriert. Meinen Hinweis, dass das einzige Buch, das er als Beleg angibt, von mir nicht eingesehen kann und er damit gegen die Überprüfbarkeitsregel verstößt, ignoriert er auch.
Ich benachrichtigte dann einen Administrator, der sich unschlüssig war aber sich doch für die Löschung des Gerichtsurteils entschied, weil es wegen Unveröffentlichung in bekannten Quellen nicht mit WP:Q konform ist. Meine Faktenextraktion aus dem Urteil sieht er als ziemlich TF (Theoriefindung) an, womit ich ein Problem habe, da die Angemessenheit eines Tätigwerdens unabhängig von der Gestaltung sein kann. Das ist ganz normales Wissen, dass nicht belegt werden muss, sondern sich jeder an einfachen Fallbeispielen selber erläutern kann z.B. der Makler, der nur ein Foto von Dessous-Models machen muss, weil Victoria Secrets sein bester Kunde ist und mehr als ein gutes Ganzkörperfoto nicht notwenig ist. Äußerst reduziert tätig geworden aber zugleich äußerst angemessen und effizient.

Interessant ist, dass so ein Mikro-Artikel, der seit 2005 praktisch unverändert blieb, plötzlich und mit unglaublichem Aufwand mit Händen und Füßen verteidigt wird und alles gelöscht wird, was darauf hinweisen könnte, dass Makler ähnlich wie Pippi Langstrumpf ihr Tätigwerden so gestalten können wie es ihnen gefällt, wenn vertraglich nichts Genaues im Alleinauftrag vereinbart wurde.
Kann ja mal jeder selber ausprobieren bei welchen anderen Rechtsthemen jemand auftaucht und alles weichspülend umändert, so dass was Flauschiges dabei rauskommt.

Ab diesem Zeitpunkt war mir klar, dass Wikipedia in der jetzigen Form für mich nicht geeignet ist, um Artikel zu schreiben. Wissen kann von jedem jederzeit gelöscht werden und es wäre viel zu zeitaufwändig, den Artikel kontinuierlich zu beobachten (siehe auch Edit-Wars). Diskussionen enden früher oder später in einen Zustand, den man als „Das ist ja wie bei Kafka“ bezeichnen muss, weil man sich fusselig schreiben kann, die Argumente aber ignoriert werden.

Wikipedia will ein freies Nachschlagewerk für allgemeine Bildung und keine Universalenzyklopädie sein.
Sie will nicht lehren oder ein Ratgeber sein aber freies Wissen und Zusammenhänge erläutern, was beim Thema Recht größtenteils überhaupt nicht funktioniert. Für Nicht-Juristen unverständlich formuliert.
Unabhängig davon ob deutsche Gerichtsurteile (meistens) richtig  oder (selten) falsch sind, könnte man sie als Belege verwenden, um unverständliche, schwammige oder nebulöse Gesetze verständlich zu machen. Zitat von Mathias Schindler, 26C3, Dezember 2009: „… ob es richtig oder falsch ist, ist in der letzten Konsequenz unerheblich, wenn es nicht irgendwo niedergeschrieben ist und von anderen eingesehen werden kann.
Nun, erstinstanzliche Urteile darf man also laut Beschluss eines Nicht-Administrators beim Alleinauftrag nicht verwenden, erst recht nicht ohne Aktenzeichen.

Wikipedia vermittelt zum Thema Recht meiner Meinung nach weder laienverständliches Wissen noch allgemeinverständliche Zusammenhänge sondern realitätsfernes „Elfenbeinturmwissen“ ähnlich wie in einem juristischen Lexikon des Verlags Beck.
Der Artikel Dienstvertrag ist eines der besten Beispiele dafür, denn es wird nicht erläutert, warum Bundesbank-Vorstände wie z.B. Thilo Sarrazin einen Dienstvertrag und keinen Werkvertrag abgeschlossen haben, obwohl sie doch erfolgs- und ergebnisorientiert arbeiten müssen, um Stabilität zu gewährleisten.

Ich hatte am 29.11.2010 einen Löschantrag für den Artikel Alleinauftrag eingesetzt, und O Wunder, er wurde sofort ohne dass auch nur ein Argument widerlegt wurde, sofort gelöscht und mit LAE (Löschantrag entfernen) versehen und zwar von einem Nicht-Administrator namens Jogo30.
Wunderbar, ich muss mir keine Verschwörungstheorie über Maklerverbände ausdenken, die diesen Artikel genau beobachten und alles weglöschen, was nicht flauschig und angenehm ist, sondern die Makler  nehmen mir die Arbeit ab und enttarnen sich selber.
Ich muss vorher noch darauf hinweisen, dass Wikipedia sehr strenge NPOV-Regeln (Neutral Point of View) hat, was die Formulierung von Artikeln angeht. Alles nicht neutrale muss belegt werden!
Beispiel: Ich hatte im Artikel Krankenhaus die Wörter ‚Ärzte-Pfusch’, Kunstfehler und Behandlungsfehler in einer Artikelergänzung verwendet und einen ungültigen Link gesetzt. Der gesamte Absatz wurde sofort gelöscht. Obwohl die Hälfte des Absatzes den NPOV erfüllte, wurde sofort die Löschkeule eingesetzt.

Alleinauftrag (LAE) [Bearbeiten]

Eine Löschdiskussion der Seite „Alleinauftrag“ hat bereits am 26. Juni 2005 (Ergebnis: erledigt, bleibt) stattgefunden.
Dieser Hinweis wurde per Bot eingefügt.
Calibur:
Argument 1: Der Artikel Alleinauftrag verstößt wegen Benutzung des Adjektivs „angemessener“ gegen NPOV. Trotz Diskussion – auch bei dritte Meinungen - wurde dieses nicht neutrale Adjektiv nicht belegt und auch nicht entfernt. Der einzige Literatur-Beleg (Münchener Kommentare) verstößt gegen WP:Belege, weil dieses 300 Euro teure Buch nur Hochschulen und Fachhochschulen aber nicht jeder Stadtbibliothek zur Verfügung steht, was man durch googlen nach webopac leicht verifizieren kann. Dresden hat dieses Buch, Wuppertal nicht. Nun könnte ja aus diesem Buch zitiert werden, um dieses Adjektiv zu belegen, dies wurde jedoch trotz Aufforderung abgelehnt.
Argument 2: Weiterhin fehlen konkrete Vertragsformen. Somit ist das Wort Alleinauftrag, das in keinem deutschen Gesetzestext zu finden ist, ein Abstraktum ohne jede Relevanz für die Realität und gehört daher in ein juristisches Lexikon.
Argument 3: Wikipedia ist kein juristisches Lexikon!
Argument 4: Setzt man das Wort Makler vor Alleinauftrag ist man beim Thema Maklerrecht. Hier gilt auch im Jahr 2010 noch immer der einfache Grundsatz "Maklerrecht ist im wesentlichen Richterrecht". Der Gesetzgeber hatte nur eine rudimentäre Rahmenordnung geschaffen, die durch viele Rechtsprechungen zum heutigen Maklerrecht ausgeformt wurde. Schlussfolgerungen eines Lesers vom Alleinauftrag zum Makler-Alleinauftrag dürften in der Regel falsch sein! Wikipedia dient nicht der Theoriefindung, es sollen keine neuen (abstrakten) Begriffe etabliert werden, von denen man keine konkreten Aussagen z.B. im Maklerrecht herleiten kann.-- Calibur 07:11, 29. Nov. 2010 (CET)

PaterMcFly: Äh? Weil du mit deiner Version (siehe Versionsgeschichte und Diskussionsseite) nicht durchgekommen bist, jetzt LA? Ich glaube nicht, dass das eine geeignete Lösung für das inhaltliche Problem dieses Artikels ist. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 07:55, 29. Nov. 2010 (CET)

Calibur: PaterMcFly, bitte nimm Stellung zu den Argumenten und versuche sie zu widerlegen, ansonsten ist das hier keine Diskussion.--Calibur 08:14, 29. Nov. 2010 (CET)

Jogo30: LAE. Kein gültiger Löschgrund nach Wikipedia:Löschregeln. Wenn der Artikel unvollständig ist, qualitativ schlecht oder auch Fehlinformationen enthält, löscht man ihn nicht sondern verbessert ihn. Von Theoriefindung kann ja wohl keine Rede sein. -- Jogo30 09:52, 29. Nov. 2010 (CET)

Calibur: Jogo30, ich habe nichts dagegen, wenn der Artikel Alleinauftrag in Makleralleinauftrag umbenannt wird wobei das Substantiv Alleinauftrag überall im Text gelöscht werden muss. WP-Regeln sind ja keine Gesetze und man kann ein oder zwei Augen zudrücken, wenn als einziger Literaturhinweis ein Buch angegeben wird auf das der eine oder andere nicht zugreifen kann, und wenn noch nicht einmal aus diesem Buch zitiert werden muss.
Trotzdem darf es einen Artikel Alleinauftrag wegen Argument 2 und 3 einfach nicht geben, weil ein klarer Verstoß vorliegt: es sollen keine neuen Begriffe etabliert werden Wikipedia:Belege
LA wieder eingefügt.--Calibur 10:31, 29. Nov. 2010 (CET)

Jogo30: So ein Schwachsinn. Der von mir angefügte Googlelink zeigt eindeutig, dass der Begriff in der Fachliteratur genauso verwendet wird. Ich hab echt große Lust dich wegen Vandalismus hier zu melden, verkneife es mir aber, da mir es zu doof ist. "Diskutieren" hier wir halt 7 Tage an diesem Extremzeitraubing-LA. *rolleyes* -- Jogo30 10:34, 29. Nov. 2010 (CET)

Mautpreller: Einer der einflussreichsten BGB-Kommentare ist Literatur, wie man sie sich gar nicht besser wünschen kann. Calibur, ob Du den in Deiner Stadtbücherei bekommst, tut da gar nichts zur Sache. Der Löschantrag ist absurd.--Mautpreller 10:37, 29. Nov. 2010 (CET)

Siech•Fred: Ich werfe noch einen Allerweltskommentar in die Runde: Palandt, § 652 Rn. 60ff., widmet dem Lemma einen eigenen Abschnitt unter der Überschrift -oh wunder- "Alleinauftrag". Schnellbehalten, Gruß, Siech•Fred 10:54, 29. Nov. 2010 (CET)

Jogo30: Den hatte ich auch gerade in der Hand, gut wenn man einen Juristen in der Familie hat. Der nächste macht LAE. -- Jogo30 10:57, 29. Nov. 2010 (CET)

Calibur: Ihr ignoriert, dass der Artikel Makler-Alleinauftrag nur aus einem Weiterleitungslink besteht, der auf den Artikel Alleinauftrag verweist. Der Makleralleinauftrag, der kein Werksvertrag ist, ist also ein Alleinauftrag, der kein Dienstvertrag sein muss aber sein kann laut Pallandt oder Münchener Kommentare. Hallo, Argument 5 für LA gefunden: Für Laien überhaupt nicht nachvollziehbar. Der Alleinauftrag gehört mit einem Einzeiler in ein juristisches Lexikon wie z.B. recht.de in der Form "Ein Alleinauftrag ist ein Auftrag, bei dem jemand alleine beauftragt wird." aber nicht in die Wikipedia.--Calibur 11:22, 29. Nov. 2010 (CET)

Jogo30: Ich hab die Faxen dicke. Aus, Ende, Vorbei. Du versuchst hier deinen POV durchzusetzen. "Man on a Mission". Die Fachliteratur zeigt klar, dass der Artikel richtig ist und das reicht und ja, die Wikipedia ist auch ein juristisches Lexikon. Im übrigen wurde schon in der letzten LD vom "Fachpersonal" bestätigt, dass es sich hierbei um einen juristischen Begriff handelt. Der LA kommt raus und wehe du stellst ihn nochmal ein, dann mache ich die Drohung von vorhin tatsächlich war. -- Jogo30 11:25, 29. Nov. 2010 (CET)

Calibur: Schon passiert, musste ja noch Argument 5 einfügen.--Calibur 11:33, 29. Nov. 2010 (CET)

Administrator jergen: LAE (kein zulässiger Löschgrund nach WP:LR genannt). --jergen ? 11:40, 29. Nov. 2010 (CET),

Administrator XenonX3: Noch einen Tag Vollsperre des Artikels, wenn es danach so weitergeht, wird daraus eine Benutzersperre für Calibur. XenonX3 - (☎:±) 11:43, 29. Nov. 2010 (CET),

Calibur: Hübsch, Administratoren, die sich nicht an die WP-Regeln halten, denn in den Löschregeln steht als Punkt 2 "Was Wikipedia nicht ist" nämlich Wikipedia_ist_kein_juristisches_Lexikon. Noch einmal für die Administratoren: Der Alleinauftrag gehört in ein juristisches Lexikon, der Makleralleinauftrag kann in Wikipedia stehen bleiben.
Ich habe neue Argumente gebracht, die nicht ausdiskutiert werden, sondern ein Nicht-Adminstrator namens Jogo30 macht ohne zu diskutieren einen LAE - klarer Verstoß - wird aber nicht verwarnt, die Administratoren gehen nicht auf meine neuen Argumente ein und widerlegen sie sondern drohen direkt mit einer Sperre, lol, Time to say goodbye. In so einer Community möchte ich nun wirklich nicht Mitglied sein. Am besten sperrt ihr mich gleich, von selber kann ich meinen Account leider nicht löschen.--Calibur 12:11, 29. Nov. 2010 (CET)

Jogo30: Du hast keine Argumente. Du hast offensichtlich von der Materie null Ahnung, weil du nicht kapierst, dass der Makleralleinauftrag das selbe ist wie der Alleinauftrag. Du ignorierst die Fachliteratur. Du ignorierst jede Beratung durch Fachleute. Du willst schlicht deine Meinung durchboxen. Die ist aber inhaltlich im Artikelnamensraum nicht maßgeblich. Wikipedia:Wikipedia ist kein ... ist keine Richtlinie, sondern sammelt die persönlichen Löschbegründungen von Mitarbeiter, Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist ist eine Richtlinie und da steht nix von "Wikipedia ist kein juristisches Lexikon". Ansonsten, die Tränendrüse wird dir auch nichts bringen. Niemand muss hier mitarbeiten. Wikipedia:Recht zu gehen. Der einzige der hier gegen Regeln verstößt bist du, denn du hast LAs eingestellt die nicht Wikipedia:Löschregeln entsprechen und dann darf jeder Benutzer (auch Nichtadmins, sogar IPs) gem. Wikipedia:Löschantrag entfernen LAE durchführen.-- Jogo30 12:18, 29. Nov. 2010 (CET)

Calibur: NPOV ist die elementarste Regel und steht sogar in den Löschantragsregeln, die du und die Administratoren unter anderem weiterhin ignorieren: Solange der Artikel neutral geschrieben ist, ... ihren Platz in der Wikipedia. Solange diese Angemessenheit weder definiert oder mit Zitat belegt wurde, wird doch eindeutig Werbung für die Maklerbranche gemacht, und Werbung hat zurzeit noch keinen Platz in der Wikipedia. "Angemessen tätig werden" liest sich ganz anders als "er schuldet ein Tätigwerden". So eine Schreibweise verstößt eindeutig gegen die Vorgaben beim Schreiben eines Artikels, was zumindest 2 Administratoren ignorieren.
Uups, in dem Löschregelartikel WP:LR wird auf Was Wikipedia nicht ist verlinkt, dort steht dann Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit und nicht alles tierisch ernst nehmen, also Reiseführer muss ich also ernst nehmen, oder doch nicht?
Ich will natürlich gesperrt werden, da mein Account dann aus jeder Statistik z.B. bei wiki-watch rausfällt.--Calibur 12:57, 29. Nov. 2010 (CET)

Gnom: Ich habe den ganzen Ärger ausgelöst und entschuldige mich dafür. Ich weiß aber nicht, was ich falsch gemacht habe, wenn mir da jemand weiterhelfen kann, würde ich mich sehr freuen. Ich habe Calibur auf seiner Benutzerseite geantwortet. --Gnom 13:38, 29. Nov. 2010 (CET)

Calibur: Gnom, die Diskussionen mit dir waren beendet bzw. ich hatte dich zweimal gebeten oder aufgefordert dich an die Regeln für das Schreiben eines WP-Artikels zu halten und diese Angemessenheit zu definieren, was du nicht getan hast.
Hier noch einmal der Wink mit dem Zaunpfahl für die Administratoren aus dem Regelwerk "Wie habe ich einen guten Artikel zu schreiben: "Solange der Artikel neutral geschrieben ist, ... ihren Platz in der Wikipedia". Er ist überhaupt nicht gut geschrieben, weil er durch Euphemisierung des Tätigwerdens Werbung für die Maklerbranche macht, was verboten ist, und was die Admins vor der Sperre nicht korrigiert haben. Das Adjektiv ist immer noch im Artikel vorhanden. Mehr brauche ich nicht zu wissen.
Logische Schlüsse eines Lesers vom Alleinauftrag zum Makleralleinauftrag sind fast immer nicht möglich, weil Maklerrecht wegen äußerst reduzierter Rahmenordnung fast nur durch Rechtsprechung geformt wurde.
Das Wort Alleinauftrag muss daher strikt von dem Makleralleinauftrag getrennt werden indem man es dorthin schiebt, wo es hingehört, in ein juristisches Lexikon, was Wikipedia nicht sein will. Steht alles bei WP:TF und WP:Was Wikipedia nicht ist.
Sobald der Artikel frei geschaltet ist, werde ich den LA wieder reinstellen und dann gesperrt werden damit ich für immer aus diesem Verein rauskomme.--Calibur 07:06, 30. Nov. 2010 (CET)

Punkt 11:43 MEZ habe ich den LA eingesetzt, in derselben Minute vom Ex-Adminstrator Jergen rückgängig gemacht.

# (Aktuell | Vorherige) 10:43, 30. Nov. 2010 Jergen (Diskussion | Beiträge) (6.447 Bytes) (Änderung 82100947 von Calibur wurde rückgängig gemacht. - mehrfacher LAE) (entfernen) [automatisch gesichtet]
# (Aktuell | Vorherige) 10:43, 30. Nov. 2010 Calibur (Diskussion | Beiträge) (8.903 Bytes)

Um 12:25 wude ich vom Administrator Capaci34 gesperrt.

Solltest Du ernsthaft... [Bearbeiten]

den Editwar nach Freigabe fortsetzen, wie angekündigt, wird dieser Account in der Tat keine besonders lange Halbwertszeit mehr haben. Bitte unterlasse weiteres Fortführen des EW. Gruß, --Capaci34 La calma è la virtù dei forti. 11:19, 30. Nov. 2010 (CET)

    Sperre ist beantragt! aber das wolltest Du ja provozieren. Aber ein Märtyrer bist Du nicht, auch wenn du den jetzt spielen willst - -- ωωσσI - talk with me Bewertung 11:50, 30. Nov. 2010 (CET)

So, [Bearbeiten]

reicht dann auch. Wegen Fortsetzung des EW hast Du einen Tag Gelegenheit Dir zu überlegen, was Du in diesem Projekt eigentlich möchtest. Gruß, --Capaci34 La calma è la virtù dei forti. 12:25, 30. Nov. 2010 (CET)

    Ein Tag nur? Da ist aber heute wieder ein großer Sack AGF geplatzt - -- ωωσσI - talk with me Bewertung 12:28, 30. Nov. 2010 (CET)

        @WWSS1: s. VM, bei unverändertem Verhalten danach eskalierend. Hat mit AGF nix zu tun, sondern mit Verhältnismässigkeit. --Capaci34 La calma è la virtù dei forti. 12:29, 30. Nov. 2010 (CET)
 

Am nächsten Tag um 11:30 habe ich mich endgültig und für immer von Wikipedia verabschiedet. 

Capaci34, ich will von euch bzw. der Wikipedia überhaupt nichts. Das habe ich in http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/29._November_2010#Alleinauftrag sehr deutlich gemacht und dass du das nicht gelesen hast, zeigt doch sehr schön dass ihr eine Bürokratie aufgebaut habt, wo die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut.
Ihr haltet euch nicht an die eigenen Regeln wie z.B. die 7-Tage-Frist sondern löscht und sperrt wie es euch gefällt. Dass der Edit-War von einem Ex-Admin namens jergen ohne Widerlegung meiner Argumente gestartet und von einem Admin namens XenonX3 ebenfalls ohne Widerlegung meiner Argumente fortgeführt wurde, ist dann nur noch das Sahnehäubchen auf dem Wahnsinn hier. Getoppt wird das Ganze dann noch mit deiner Sperre für mich, weil du die komplett unterschiedlichen Löschanträge von 2005 und meinen von 2010 überhaupt nicht angeschaut hast und nur einen Edit-War siehst, den du mir in die Schuhe schiebst. Insofern stufe ich dich in der WP-Bürokratie als Ausführungsorgan oder WP-Vollzieher aber nicht als Prüfungsorgan ein.
Ihr nehmt euch übrigens viel zu wichtig. Ich hatte das Gerichtsurteil bereits verteilt und erst einige Wochen später versucht, es hier einzutragen. „Man on a mission“, wie überheblich ihr doch seid.
Das Schiff Wikipedia sinkt, immer mehr verlassen euch und ich werde interessiert euren  Verfall beobachten.

Fefe hat den nackten Wikipedia-Bürokratie-Aristokratie-Oligarchie-Wahnsinn sehr gut in seinem Blog zusammengefasst.
Wikipedia laufen die Autoren weg.

Jergen, dem Ex-Admin, der den Edit-War startete, habe ich noch eine Nachricht hinterlassen:
Jergen, du warst Administrator und hast dein Amt mit den Worten niedergelegt „Verlässliche Regeln sind aber notwendig.“ In WP:LR steht eindeutig drin, dass ein LA nur dann sofort gelöscht werden darf, wenn keine neuen Argumente vorgebracht wurden. Du und die Administratoren XenonX3 und Capaci34 seid weder auf meinen Vorwurf der Makleralleinauftrag-Schleichwerbung noch auf die Theorienfindung des Wortes Alleinauftrags eingegangen und löscht munter drauf los, droht mit Sperre und sperrt nur mich.
Bei dem damaligen Löschantrag von 2005 ging es um die äußerst reduzierte Erläuterung des Wortes Alleinauftrag, die in ein Wörterbuch aber nicht in einen Artikel gehört.
Bei meinem LA geht es darum, dass das Wort Alleinauftrag in ein Lexikon gehört, weil man Theorienfindung betreibt, wenn man von der abstrakten Artikelüberschrift zu Schlüssen für das historisch gewachsene konkrete Maklerrecht kommt.
Diskutiert wird nicht, sondern mit 5-Zeichen „WP:LR“ alles totgeschlagen.
Weil mein Account leider nur für einen Tag gesperrt wurde, muss ich ihn nun selber für immer stilllegen.
 

Inaktivierung meines Accounts:
{{Benutzer inaktiv|1=--~~~~|Grund=Anstatt sich an die 7-Tage-Frist von WP:LR zu halten hat ein Ex-Administrator meinen LA zum Thema Alleinauftrag sofort entfernt, obwohl ich neue Argumente vorgebracht habe wie z.B. Schleichwerbung für Makler oder Theorienfindung für das in Gesetzestexten nicht vorhandene Wort Alleinauftrag. Diskutiert wird von Administratoren in Gaga-Kurz-Form mit „LAE (kein zulässiger Löschgrund nach WP:LR genannt).“. und „…wird bald eine Benutzersperre für Calibur“.
Zusätzlich herrscht hier ein Diskussionsspiralenwahnsinn, der nur Zeit kostet, meistens aber zu nichts führt. Alles Negative, was in seriösen Zeitungen über Wikipedia geschrieben wurde, ist wahr. Ich kann meinen Account leider nicht löschen sondern nur darauf hinweisen, dass ich hier nie wieder aktiv werde.}}


Wikipedia ist für die wenigsten zum Mitmachen geeignet

Hier noch eine Diskussion mit dem Adminstrator LKD, der meine Argumente ignoriert, dass Wikipedia nicht dafür gedacht ist, dass jeder mitmachen kann, und der natürlich sofort meinen ganzen Absatz löscht anstatt den NPOV-Anteil, der neues Wissen enthält, zu behalten.

Diskussion im Artikel Krankenhaus

Calibur: Was ist an dem Satz "Hygiene ist Ländersache" nicht neutral? Was ist an dem Satz "Das Bundesministerium für Gesundheit hat daher keinen Einfluß" nicht neutral? Was ist an dem Satz "Gesetzliche Krankenkassen dürfen keine Empfehlungen für Kliniken aussprechen" nicht neutral? Was ist an einer internen Verlinkung auf Behandlungsfehler und Bewertungsportal nicht neutral? Hast du schon mal mitbekommen, dass man editieren kann und nicht alles löschen muss? Du kannst ja gerne den teil mit dem Ärzte-Pfusch löschen, den Rest stellst du aber bitte wieder her, sonst beschwere ich mich über deinen Anti-NPOV-Löschkeulen-Einsatz. Thx. --Calibur 10:46, 25. Nov. 2010 (CET)

LKD: Das war kein Anti-NPOV Einsatz sonder ein Anti-POV Einsatz.
Der Edit war in Summe m.E. nicht erhaltenswert - neben dem auch von dir wohl zugestandenen Problem mit dem POV bei Formulierungen wie deiner zum Pfusch hätte ich sofort für den einleitenden Satz "Hygiene ist Ländersache" z.B. gerne belastbare Quellen - der ist entweder falsch oder Missvertständlich, den Hygiene dürfte zurestmal Sache des gesamten Personals, dann von Fachleuten wie Krankenhaushygienikern sein, dann eines Krankenhausens usw. usw.
Wie wäre es sauberer zu arbeiten bevor du mir den Einsatz von Löschkeulen vorwirfst? --LKD 10:52, 25. Nov. 2010 (CET)

Calibur: Wie wäre es, wenn du den von mir gesetzten Link beachtest, von dem du weiter zu Gesundheitspolitik gelangst. Diese Ländersache ist etabliertes Wissen, was nicht belegt werden muss. Wo kämen wir denn hin, wenn jedes Substantiv deiner Meinung nach verlinkt werden muss?--Calibur 10:59, 25. Nov. 2010 (CET)

LKD: Ich habe nicht geschrieben Substantive sollen verlinkt werden. Ich habe dich um eine genaue(re) und belegte Aussage, wie ich sie in einem Lexikon erwarten würde gebeten bzw. deine Bearbeitung wegen solchen Problemen zurückgesetzt.
Wenn ich die Substanz deines Edits nehme und mit Quellen genau arbeite kommt halt anderes raus. Ich mach es dir mal für den ersten Teil vor:
Im April 2005 wurde ein Verein „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ durch Vertreter der Gesundheitsberufe, ihrer Verbände und Patientenorganisationen mit Unterstützung durch das [[Bundesministerium für Gesundheit]] gegründet<ref>http://www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de/?q=node/24 aktionsbuendnis-patientensicherheit.de Selbstdarstelltung</ref>.
Nicht das Ministerium, wie du behauptest bietet also die webseite, sondern ein Verein. Auch hier würde dich eine halbwegs seriöse Quellenarbeit zu genauen im Sinn eines Lexikons besseren Aussagen zwingen.
Wenn du dazu grundsätzlich Hilfe brauchst, wie man für ein Lexikon schreibt wende dich an das Wikipedia:Mentorenprogramm.--LKD 11:28, 25. Nov. 2010 (CET)

Calibur: Das Paradoxe an der Wikipedia Adminstration ist das reziproke Verhältnis von Artikelergänzung zur Administrator-Erläuterung.
Wollt ihr nicht langsam auf ein vernünftiges System umsteigen d.h. die guten bis exzellenten Artikel einfrieren? Bei vielen Artikeln gibt es eigentlich nichts zu verbessern. Notwendige Änderungen wegen z.B. toter Links, Gesetzesänderungen, etc. würden in einem kopierten Spielwiesen-Artikel durchgeführt. Der Großteil der Community könnte dann sich in der Spielwiese betätigen ohne journalistisch, bibliothekarisch, sinnologisch oder sonst wie ausgebildet worden zu sein. Periodisch können dann ISO-zertifizierte Admins sinnvolle Ergänzungen in den geschützten Artikel unter Einbeziehung der vielen WP-Regeln/Filtern/Kriterien/Ausschlüssen/... modifiziert übertragen.
Die Wikipedia-Regeln, was Wikipedia nicht ist z.B. "Wikipedia ist kein juristisches Lexikon" kann oder will sich - inklusive der Relevanzkriterien und anderer Regeln - kein normaler Mensch mehr merken.--Calibur 12:05, 26. Nov. 2010 (CET)

LKD: Ich verstehe dich nicht genau, das was ich verstehe hört sich nach Enttäuschung und Generalkritik an.
Dabei ist für mich sonnenklar, und es erfordert auch keine besondere Qualifikation: wer Text in ein Lexikon schreibt sollte dabei auf Basis belastbarer Quellen geprüfte Fakten wiedergeben. Das hast du nicht gemacht - dein Edit war selbst bei kursorischer Draufsicht durch einen Laien deutlich fragwürdig, im Detail sogar falsch. Kann passieren und ist kein Problem: nur als Aufhänger für enttäuschte Generalkritik evtl. nicht so geeignet, m.E. --LKD 12:16, 26. Nov. 2010 (CET)

Calibur: Auch diese Diskussion ist fruchtlos, weil du gewisse Wahrheiten nicht zugeben willst:
1. Diese Diskussion ist um ein Vielfaches länger als meine Artikelergänzung. Ineffizient, unökonomisch, ...
2. Wenn du eh korrigierst und löscht, warum dann nicht einfach innerhalb eines eingefrorenen Artikels?
3. Du bestätigst nicht, dass es sehr viele WP-Regeln und Was-WP-nicht-sein-will-Regeln gibt und was ein guter Artikel ist, wie aufwändig es ist, NPOV einzuhalten, und und und ...
So muss man natürlich diskutieren, wenn man den Eindruck verhindern will, dass WP für die breite Masse zum Mitmachen ungeeignet ist.--Calibur 07:25, 30. Nov. 2010 (CET)

Zusammenfassung
Wikipedia ist meiner Meinung nach zum Ende des Jahres 2010 in der historischen Sackgasse gelandet, in der auch Encarta und Brockhaus vor sich hinmodern.
Google autovervollständigt schon: Wikipedia laufen die Autoren weg.

Was in Artikeln drin stehen soll, bestimmen in den meisten Fällen nicht die Schreiber und auch nicht die Administratoren sondern 10.000 Sichter und eine unbekannte Anzahl von Interessenvertretern.

Wikipedia soziologisch betrachtet
Wikipedia - ein kritischer Standpunkt
Das aktuelle Modell läuft sich tot

Aussicht
Sobald das Wissen der Menschheit in Internet-Bibliotheken frei zugänglich ist, werden viele Stadtbibliotheken geschlossen und Wikipedia zu einer sehr beschränkten Enzyklopädie wie Encarta degradiert. Viele werden nicht mehr spenden sondern das Geld lieber für einen europäischen oder globalen eBib-Ausweis bezahlen, was faktisch das Ende von Wikipedia wäre. Ohne Moos nix los. Time to say goodbye.

Google Page Rank des Wortes Alleinauftrag
Platz 1
Jetzt ist klar, warum Adminstratoren und Benutzer jeden Löschantrag bei Wikipedia praktisch sofort löschen.
Eine bessere Werbeplattform als Wikipedia kann es nicht geben, wenn Makler-Alleinaufträge direkt ganz oben auf der ersten Google Trefferseite landen.
Betrachtet man noch zusätzlich die Zeitleiste, sieht man eine Explosion von Makleralleinauftrag-Einträgen im Jahr 2010.
Jeder Versuch, diesen Artikel löschen zu lassen, ist somit zum Scheitern verurteilt.

Edit-Wars seitens des WP-Benutzers Gnom und seiner Sockenpuppen sind unvermeidlich sobald man versuchen würde, negative Aspekte eines Makleralleinauftrags in den Artikel einzutragen.
Lässt man sich auf den Edit-War ein, taucht irgendwann ein Administrator auf z.B. Capaci34 und sperrt nicht Gnom sondern den, der die Nachteile dieser Vertragsform in den Artikel einbringen will.
Zusätzlich hat Gnom den Begriff Vertrauensmakler in den Artikel geschrieben, aber nur um auf eine Vertragsverlängerungsmöglichkeit für den Makler hinzuweisen. Ein Begriff, der schon 1998 vom BGH entzaubert wurde: Ein Vertrauensmakler, der als Vermittlungsmakler doch noch tätig wird und damit das Vertrauen bricht, kann trotzdem Anspruch auf seine Provision haben (§654 BGB).
Der BGH hatte somit ein Urteil des OLG München aufgehoben.
Ein Vermittlungsmakler wiederum kann einen Prozess verlieren,  wenn er dem Inhalt des Vertrages zuwider auch für den anderen Teil tätig gewesen ist.
Oberlandesgericht Köln:
Zwar ist dem Makler grundsätzlich eine Doppeltätigkeit erlaubt (BGHZ 48, 344, 346 f.; NJW-RR 1998, 992, 993 = MDR 1998, 763, 764). Zugelassen wird insbesondere, dass der Makler für einen Vertragsteil als Vermittlungs- und für den anderen als Nachweismakler tätig wird (BGH NJW-RR 1998, 992, 993). Eine Verwirkung des Provisionsanspruches nach § 654 BGB ist aber in Betracht zu ziehen, wenn der Makler für beide Vertragsteile als Vermittlungsmakler tätig wird (vgl. BGH NJW-RR 2000, 430 = MDR 2000, 201; Palandt-Sprau, BGB, 62. Aufl., § 654 Rdn. 4; Dehner, NJW 2000, 1986, 1994; ders. Maklerrecht, Rdn. 262). Dabei ist entscheidend, ob der Makler mit seiner Tätigkeit das Vertrauen und die Interessen seiner Auftraggeber verletzt (BGH NJW-RR 2000, 430, NJW-RR 2000, 1502, 1503). Daraus folgt nicht ohne weiteres, dass der Makler mit jeder vermittelnden Tätigkeit nach beiden Seiten seinen Provisionsanspruch gewissermaßen automatisch verwirkt. Es kommt darauf an, ob er mit seiner Tätigkeit das Vertrauen und die Interessen seiner Auftraggeber verletzt. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn er seine Tätigkeit für die jeweils andere Seite offen legt und sich darauf beschränkt, als "ehrlicher Makler" zwischen ihren Interessen zu vermitteln (BGH NJW-RR 2000, 430; NJW-RR 2000, 1502, 1503). Dafür, ob eine unzulässige Doppeltätigkeit vorliegt, ist nicht der geschlossene Vertrag, sondern die konkret entfaltete Tätigkeit des Maklers maßgebend (vgl. BGH NJW 1964, 1467, 1468; MünchKomm-Roth, BGB, 3. Aufl., § 654 Rdn. 14; Palandt-Sprau § 654 Rdn. 4; Soergel-Lorentz, BGB, 12. Aufl., § 654 Rdn. 3). 3
Nach diesen Maßstäben hat die Klägerin den Provisionsanspruch verwirkt.
Weiterhin habe ich weder mit Google noch in den Rechtsprechungsdatenbanken der Bundesländer einfache Fälle gefunden, die zusätzlich noch Aufwandsersatzklauseln - das Brot der Maklerbranche; die Provision ist die Butter - enthalten. Dass Gnom die Veröffentlichung eines solchen Urteils in der Wikipedia mit allen Mitteln verhindern muss, ist klar.

Ahaaaaa!
Ein schönes Aha-Erlebnis. Von kriegs-recht.de zu telemedicus.info zu kjur.de, Suchwort Alleinauftrag eingegeben und Aha, einziger Treffer ist der Wikipedia-Link auf den Artikel Alleinauftrag.

Hm, mal sehen, andere juristische Suchmaschinen ausprobieren:

abogado.de -
finanztip.de/recht/immobilien/br-makler-106.htm
jurafit.de
recht.de

Nein, keine Wikipedia-Verlinkung.
lexetius.com verweist nur auf ein paar BGH-Urteile.

Bei frag-einen-anwalt gibt es eine interessante Erklärung zum Alleinauftrag, dass es grundsätzlich nicht auf die Intensität der Vermittlungsbemühungen des Maklers ankommt und dass dem Makler eine Erfüllung von Mindestpflichten nicht auferlegt werden kann


Bin irgendwie auf einer Seite der Bundesrechtsanwaltskammer gelandet
Brak
und von dort zum Jura-Portal Saarbrücken gesurft, wo ich
Wikipedia Portal:Recht
finde
Zitat: "Innerhalb der bekannten Online-Enzyklopädie "Wikipedia" findet man im Bereich der Themenportale auch eine Zusammenstellung zum Thema "Recht", die Wikipedia-Artikel zu Rechtsthemen bündelt und so einen guten Überblick gestattet."

Mal nachschauen, wer noch so alles auf dieses Portal verlinkt.
www.jurablogs.com, www.jurawiki.de, ... nur - Gott sei Dank - eine Handvoll Links.

Bin bei der Google-Suche nach Alleinauftrag auf der fünften Seite (Platz 497) fündig geworden und habe meinen Blog gefunden. Hab das Wort daher in den Titel eingesetzt.